Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Honorar-Pflegekräfte der Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) , Bgm.-Bärnklau-Str. 23, 92637 Weiden i.d.Opf.,
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Schmidt
§ 1 Vertragsbeziehung / Begriffsbestimmungen
Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) ist ein Dienstleistungsunternehmen zur Vermittlung von medizinischen und pflegerischen Honorarkräften,welche
freiberuflich für die Auftraggeber (Einrichtungen und Privathaushalte) tätig werden. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für Vermittlungsverträge, welche Honorarkräfte mit der Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) abschließen. Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) vermittelt
ausschließlich medizinische und pflegerische Honorarkräfte. Es findet keine Personalüberlassung und kein Personalleasing
statt. Die vermittelten Dienstleistungen bestehen aus der eigenverantwortlichen und selbständigen Planung, Durchführung
und Dokumentation von Pflegedienstleistungen, welche durch die Honorarkräfte im Rahmen des vermittelten und eigenständigen
Vertragsverhältnisses gegenüber der beauftragenden Einrichtung erbracht werden.
Da die Honorarkräfte die Vermittlung überwiegend für die Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit in Anspruch
nehmen, sind sie in dieser Vertragsbeziehung nicht Verbraucher, sondern Unternehmer. Spezielle verbraucherschützende Regelungen
finden keine Anwendung; insbesondere besteht kein Widerrufsrecht.
§ 2 Nutzung Curagent-Internet-Portal
Die Honorarkräfte nutzen das Curagent-Internet-Portal kostenlos. Die Log-In-Daten sind vertraulich zu behandeln und nicht
Dritten zugänglich zu machen. Die Log-In-Daten werden per E-Mail gesendet und sind nach dem ersten Einloggen zu ändern.
Bei einem Missbrauch des Portals bzw. einer Nutzung zu vertragsfremden Zwecken behält sich Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) das Recht
vor, Nutzern den Zugang zum Portal zu sperren.
Die Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) stellt das Portal nicht ununterbrochen zur Verfügung; insbesondere für Wartungsarbeiten oder Software-Aktualisierungen
kann es zu längeren Ausfallzeiten kommen.
Mit Registrierung auf dem Portal von Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) erklärt die Honorarkraft ihr Einverständnis mit den allgemeinen
Geschäftsbedingungen von Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) . Mit der Annahme der AGBs kommt ein wirksamer Vertrag zwischen der Curagent
Plus GmbH und der Honorarkraft zustande.
§ 3 Vertragslaufzeit
Der Vermittlungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit sofortiger Wirkung jederzeit gekündigt
werden. Die Kündigung hat in Textform (z. B. Brief, Telefax oder E-Mail) zu erfolgen. Die Kündigung hat keine Auswirkung
auf die bereits zuvor vermittelten Auftragsverhältnisse gegenüber den beauftragenden Einrichtungen.
§ 4 Inhalt des Vermittlungsvertrages / Honorarvereinbarung mit Einrichtung
Die Tätigkeit von Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) ist die Vermittlung von freiberuflichen Fach- und Hilfskräften; die Vermittlung erfolgt
für die Honorarkräfte kostenlos. Es besteht kein vertraglicher Anspruch auf Vermittlungserfolg.
Die Honorarhöhe wird im Zuge der Vermittlung durch die Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) von den Einrichtungen angeboten. Den Honorarkräften
ist es nicht gestattet, ohne Einbeziehung der Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) mit den Einrichtungen für den jeweiligen Auftrag hiervon
abweichende Honorare zu vereinbaren – dies insbesondere deshalb, weil die Vermittlungstätigkeit der Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt)
von den Einrichtungen bezahlt wird, die insbesondere auch von der Honorarhöhe abhängt.
Sollte die vermittelte Einrichtung ihrerseits an die Honorarkraft herantreten, um eine abweichende Honorarhöhe vereinbaren
zu wollen, teilt die Honorarkraft dies Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) unverzüglich mit. Die Honorarkraft kann sich außerhalb des Curagent-Internet-Portals
um eigene Aufträge am Markt bemühen und hierzu auch ohne Einbindung von Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) Dienstleistungs- /Honorarverträge
abschließen. Dies gilt jedoch während der Vertragslaufzeit sowie innerhalb von 12 Monaten nach Ende der Vertragslaufzeit
nicht gegenüber den Einrichtungen, die Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) an die Honorarkraft vermittelt hat.
§5 Service Rechnungsstellung gegenüber der Einrichtung
Ausschliesslich Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) erstellt die Rechnungen der Honorarkraft an die vermittelten Einrichtungen; es handelt
sich um einen kostenlosen Service, auf den kein vertraglicher Anspruch besteht. Für Zahlungsverzögerungen der Einrichtungen
gegenüber den Honorarkräften übernimmt Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) keine Haftung, da es das Vertragsverhältnis zwischen der Honorarkraft
und der Einrichtung betrifft. Die Rechnungen werden zur Mitte und zum Ende des Monats erstellt und werden bei Zugang in
den Einrichtungen sofort fällig.
§6 Informationspflichten der Honorarkraft
Die Vermittlungsleistung der Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) sowie ggf. der Service der Rechnungsstellung gegenüber den Einrichtungen
ist für die Honorarkraft kostenlos, weil die Vermittlungsprovision durch die Einrichtungen gezahlt wird. Die Honorarkraft
hat im Gegenzug aber Informationspflichten und Treuepflichten gegenüber der Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) – insbesondere was die Informationen
zur Berechnung der Provisionshöhe angeht sowie hinsichtlich des Interesses der Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) , dass vermittelte Aufträge
auch verlässlich durch die Honorarkraft erfüllt werden:
Verbindlich von Seiten der Einrichtung gebuchte Aufträge müssen von den Honorarkräften bei Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) unverzüglich
telefonisch und anschließend innerhalb von 24 Std nach der telefonischen Mitteilung in Textform gemeldet werden.
Unabhängig davon ist die Honorarkraft verpflichtet, ihre Daten und geleisteten Dienstleistungen in Stunden in ihrem Profil
auf der Curagent-Internet-Plattform wahrheitsgemäß einzutragen. Sollte die
Honorarkraft Stundenzettel einreichen, müssen diese seitens der Einrichtung unterschrieben sein. Die Honorarkraft ist
verpflichtet, ihre geleisteten Stunden rechtzeitig zur Mitte und zum Ende des Monats auf der Curagent-Internet-Plattform
einzutragen.
Bei änderungen der zwischen der Einrichtung und der Honorarkraft vereinbarten Tätigkeit (Inhalt, Zeit, Umfang usw.) und
Störungen der Leistungserbringung gleich welcher Art (u. a. bei Nichtantritt der Dienste) ist dies unverzüglich telefonisch
und innerhalb eines Werktages auch zusätzlich in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) der Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) mitzuteilen.
Die Honorarkraft hat gegenüber Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) die Pflicht, telefonisch erreichbar zu sein bzw. spätestens innerhalb
von 24 Stunden bei Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) zurückzurufen.
Bei verbindlich gebuchten Terminen die hat die Honorarkraft bei Nicht-Antreten des Dienstes durch Krankheit ein ärztliches
Attest vorzulegen. Andere wichtige Gründe für das Nicht-Antreten des Dienstes sind glaubhaft zu machen. Das Attest oder
andere Belege für die Glaubhaftmachung sind innerhalb von 3 Werktagen bei der Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) einzureichen.
§ 7 unentschuldigt nicht erbrachte vermittelte Leistungen / Vertragsstrafe
Erscheint die Honorarkraft unentschuldigt nicht zu einem verbindlich gebuchten Auftrag oder storniert die Einrichtung
einen verbindlich gebuchten Auftrag aus wichtigem Grund, den die Honorarkraft zu vertreten hat (z. B. schweres dienstliches
Fehlverhalten oder falsche Angaben bzgl. der Qualifikation der Honorarkraft), wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 10,00
Euro zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer pro nicht geleisteter Stunde in Rechnung gestellt. Ist die Stundenanzahl mit der Einrichtung
nicht exakt vereinbart, wird die Mindeststundenanzahl in Ansatz gebracht.
§ 8 Konkurrentenschutz / Vertragsstrafe
Die Honorarkraft verpflichtet sich während der Laufzeit des Vertrages mit Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) , sowie nach Vertragsbeendigung
für mindestens 12 Monate, nicht für Einrichtungen zu arbeiten, die während der Vertragslaufzeit wirksam vermittelt wurden.
Bei Verstoß hiergegen ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 10,00 Euro zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer pro Stunde bei dieser
Einrichtung in diesem Zeitraum geleisteten Dienstzeit zu zahlen.
Die Honorarkraft hat bezüglich dieses Zeitraumes von 12 Monaten nach der Vertragslaufzeit gegenüber Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt)
eine Auskunftsplicht über die Einsatzzeiträume, die in den während der Vertragslaufzeit vermittelten Einrichtungen erbracht
werden. Die Auskunft ist nach Verlangen seitens Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) innerhalb 3 Werktagen in Textform an Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt)
zu erteilen und mit geeigneten Unterlagen zu belegen, aus denen insbesondere die abgeleisteten Stunden hervorgehen.
Kann die in Absatz 1 genannte Vertragsstrafe deshalb nicht nach Stunden beziffert werden, weil die Honorarkraft oder die
betreffende Einrichtung keine nachvollziehbaren Belege über die Einsätze der Honorarkraft vorlegt oder bestehen berechtigte
Zweifel an den vorgelegten Belegen, darf die
Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 Euro zzgl. MwSt. geltend machen.
§ 9 Haftung
Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) übernimmt mangels Vertragsbeziehung keine Haftung für Schäden, welche die Honorarkraft in der Einrichtung
erleidet; diesbezüglich muss die Honorarkraft aus der Vertragsbeziehung mit der Einrichtung Ansprüche geltend machen.
Ansprüche der Honorarkräfte aus der Vermittlungstätigkeit auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen
sind Schadensersatzansprüche der Honorarkräfte aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) , ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche der Honorarkräfte
aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Einschränkungen der Abs. 2 und 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Curagent
Plus GmbH, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
§ 10 Hinweise für Honorarkräfte
Die Honorarkraft muss ihre Tätigkeit und insbesondere die daraus erzielten Einnahmen dem Finanzamt mitteilen und weiß,
dass sie sich als freiberufliche Person selbst bezüglich der Risiken Unfall, Krankheit, Pflege und Rente versichern muss.
Die Honorarkraft muss sich bei der Berufsgenossenschaft und beim Landesamt für Gesundheit und Soziales anmelden. Die Honorarkraft
muss eine Berufshaftpflichtversicherung für ihre Tätigkeit abschließen.
Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) stellt einen Mustervertrag als Download für die Einrichtungen und Pflegekräfte in den Nutzer Profilen
auf der Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) Plattform zur Verfügung.
Die Honorarkraft versichert, dass die von ihr angegebenen Qualifikationen und sonstigen persönlichen Angaben der Wahrheit
entsprechen. Die Honorarkraft haftet Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) gegenüber für die unwahre Angabe von Qualifikationen. Die berufliche
Qualifikation / Urkunde muss in beglaubigter Form bei Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) eingehen.
Die Einrichtungen sind den freiberuflichen Fach- und Hilfskräften gegenüber nicht weisungsbefugt. Insbesondere hat die
Einrichtung bezüglich der Gestaltung der Dienstzeiten der Fachkraft gegenüber keine Weisungsbefugnis. Die Dienstzeiten
wie auch die Einsatzdauer werden im jeweiligen Auftrag und im gegenseitigen Einvernehmen genau definiert.
§ 11 Gerichtsstand / Vertragsänderungen / salvatorische Klausel
Als Gerichtsstand wird Berlin vereinbart. Für die Geschäftsverbindung gilt deutsches Recht.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Erfordernis.
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle
der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine
unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.