Allgemeine Geschäftsbedingungen: Ärzte
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Honorar-Pflegekräfte der Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt)
, Bgm.-Bärnklau-Str. 23, 92637 Weiden i.d.Opf., vertreten durch den Geschäftsführer Herrn
Andreas Schmidt
§ 1 Vertragsbeziehung / Begriffsbestimmungen
Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) ist ein Dienstleistungsunternehmen zur Vermittlung von medizinischen
und pflegerischen Honorarkräften,welche freiberuflich für die Auftraggeber (Einrichtungen und
Privathaushalte) tätig werden. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
Vermittlungsverträge, welche Honorarkräfte mit der Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) abschließen.
Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) vermittelt ausschließlich medizinische und pflegerische Honorarkräfte.
Es findet keine Personalüberlassung und kein Personalleasing statt. Die vermittelten Dienstleistungen
bestehen aus der eigenverantwortlichen und selbständigen Planung, Durchführung und Dokumentation
von Pflegedienstleistungen, welche durch die Honorarkräfte im Rahmen des vermittelten und eigenständigen
Vertragsverhältnisses gegenüber der beauftragenden Einrichtung erbracht werden.
Da die Honorarkräfte die Vermittlung überwiegend für die Ausübung ihrer selbstständigen
beruflichen Tätigkeit in Anspruch nehmen, sind sie in dieser Vertragsbeziehung nicht Verbraucher,
sondern Unternehmer. Spezielle verbraucherschützende Regelungen finden keine Anwendung; insbesondere
besteht kein Widerrufsrecht.
§ 2 Nutzung Curagent-Internet-Portal
Die Honorarkräfte nutzen das Curagent-Internet-Portal kostenlos. Die Log-In-Daten sind vertraulich
zu behandeln und nicht Dritten zugänglich zu machen. Die Log-In-Daten werden per E-Mail gesendet
und sind nach dem ersten Einloggen zu ändern. Bei einem Missbrauch des Portals bzw. einer Nutzung
zu vertragsfremden Zwecken behält sich Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) das Recht vor, Nutzern
den Zugang zum Portal zu sperren.
Die Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) stellt das Portal nicht ununterbrochen zur Verfügung;
insbesondere für Wartungsarbeiten oder Software-Aktualisierungen kann es zu längeren Ausfallzeiten
kommen.
Mit Registrierung auf dem Portal von Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) erklärt die Honorarkraft
ihr Einverständnis mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt)
. Mit der Annahme der AGBs kommt ein wirksamer Vertrag zwischen der Curagent Plus GmbH und der Honorarkraft
zustande.
§ 3 Vertragslaufzeit
Der Vermittlungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit sofortiger Wirkung
jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung hat in Textform (z. B. Brief, Telefax oder E-Mail)
zu erfolgen. Die Kündigung hat keine Auswirkung auf die bereits zuvor vermittelten Auftragsverhältnisse
gegenüber den beauftragenden Einrichtungen.
§ 4 Inhalt des Vermittlungsvertrages / Honorarvereinbarung mit Einrichtung
Die Tätigkeit von Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) ist die Vermittlung von freiberuflichen
Fach- und Hilfskräften; die Vermittlung erfolgt für die Honorarkräfte kostenlos. Es besteht
kein vertraglicher Anspruch auf Vermittlungserfolg.
Die Honorarhöhe wird im Zuge der Vermittlung durch die Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) von den
Einrichtungen angeboten. Den Honorarkräften ist es nicht gestattet, ohne Einbeziehung der Jugalis24
UG(haftungsbeschränkt) mit den Einrichtungen für den jeweiligen Auftrag hiervon abweichende
Honorare zu vereinbaren – dies insbesondere deshalb, weil die Vermittlungstätigkeit der Jugalis24
UG(haftungsbeschränkt) von den Einrichtungen bezahlt wird, die insbesondere auch von der Honorarhöhe
abhängt.
Sollte die vermittelte Einrichtung ihrerseits an die Honorarkraft herantreten, um eine abweichende Honorarhöhe
vereinbaren zu wollen, teilt die Honorarkraft dies Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) unverzüglich
mit. Die Honorarkraft kann sich außerhalb des Curagent-Internet-Portals um eigene Aufträge am Markt
bemühen und hierzu auch ohne Einbindung von Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) Dienstleistungs-
/Honorarverträge abschließen. Dies gilt jedoch während der Vertragslaufzeit sowie innerhalb
von 12 Monaten nach Ende der Vertragslaufzeit nicht gegenüber den Einrichtungen, die Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt)
an die Honorarkraft vermittelt hat.
§5 Service Rechnungsstellung gegenüber der Einrichtung
Ausschliesslich Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) erstellt die Rechnungen der Honorarkraft an die
vermittelten Einrichtungen; es handelt sich um einen kostenlosen Service, auf den kein vertraglicher
Anspruch besteht. Für Zahlungsverzögerungen der Einrichtungen gegenüber den Honorarkräften
übernimmt Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) keine Haftung, da es das Vertragsverhältnis
zwischen der Honorarkraft und der Einrichtung betrifft. Die Rechnungen werden zur Mitte und zum Ende
des Monats erstellt und werden bei Zugang in den Einrichtungen sofort fällig.
§6 Informationspflichten der Honorarkraft
Die Vermittlungsleistung der Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) sowie ggf. der Service der Rechnungsstellung
gegenüber den Einrichtungen ist für die Honorarkraft kostenlos, weil die Vermittlungsprovision
durch die Einrichtungen gezahlt wird. Die Honorarkraft hat im Gegenzug aber Informationspflichten und
Treuepflichten gegenüber der Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) – insbesondere was die Informationen
zur Berechnung der Provisionshöhe angeht sowie hinsichtlich des Interesses der Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt)
, dass vermittelte Aufträge auch verlässlich durch die Honorarkraft erfüllt werden:
Verbindlich von Seiten der Einrichtung gebuchte Aufträge müssen von den Honorarkräften
bei Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) unverzüglich telefonisch und anschließend innerhalb von
24 Std nach der telefonischen Mitteilung in Textform gemeldet werden.
Unabhängig davon ist die Honorarkraft verpflichtet, ihre Daten und geleisteten Dienstleistungen
in Stunden in ihrem Profil auf der Curagent-Internet-Plattform wahrheitsgemäß einzutragen. Sollte
die
Honorarkraft Stundenzettel einreichen, müssen diese seitens der Einrichtung unterschrieben sein.
Die Honorarkraft ist verpflichtet, ihre geleisteten Stunden rechtzeitig zur Mitte und zum Ende des Monats
auf der Curagent-Internet-Plattform einzutragen.
Bei änderungen der zwischen der Einrichtung und der Honorarkraft vereinbarten Tätigkeit (Inhalt,
Zeit, Umfang usw.) und Störungen der Leistungserbringung gleich welcher Art (u. a. bei Nichtantritt der
Dienste) ist dies unverzüglich telefonisch und innerhalb eines Werktages auch zusätzlich in
Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) der Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) mitzuteilen. Die Honorarkraft
hat gegenüber Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) die Pflicht, telefonisch erreichbar zu sein
bzw. spätestens innerhalb von 24 Stunden bei Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) zurückzurufen.
Bei verbindlich gebuchten Terminen die hat die Honorarkraft bei Nicht-Antreten des Dienstes durch Krankheit
ein ärztliches Attest vorzulegen. Andere wichtige Gründe für das Nicht-Antreten des Dienstes
sind glaubhaft zu machen. Das Attest oder andere Belege für die Glaubhaftmachung sind innerhalb
von 3 Werktagen bei der Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) einzureichen.
§ 7 unentschuldigt nicht erbrachte vermittelte Leistungen / Vertragsstrafe
Erscheint die Honorarkraft unentschuldigt nicht zu einem verbindlich gebuchten Auftrag oder storniert
die Einrichtung einen verbindlich gebuchten Auftrag aus wichtigem Grund, den die Honorarkraft zu vertreten
hat (z. B. schweres dienstliches Fehlverhalten oder falsche Angaben bzgl. der Qualifikation der Honorarkraft),
wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 10,00 Euro zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer pro nicht geleisteter Stunde
in Rechnung gestellt. Ist die Stundenanzahl mit der Einrichtung nicht exakt vereinbart, wird die Mindeststundenanzahl
in Ansatz gebracht.
§ 8 Konkurrentenschutz / Vertragsstrafe
Die Honorarkraft verpflichtet sich während der Laufzeit des Vertrages mit Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt)
, sowie nach Vertragsbeendigung für mindestens 12 Monate, nicht für Einrichtungen zu arbeiten,
die während der Vertragslaufzeit wirksam vermittelt wurden. Bei Verstoß hiergegen ist eine Vertragsstrafe
in Höhe von 10,00 Euro zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer pro Stunde bei dieser Einrichtung in diesem Zeitraum
geleisteten Dienstzeit zu zahlen.
Die Honorarkraft hat bezüglich dieses Zeitraumes von 12 Monaten nach der Vertragslaufzeit gegenüber
Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) eine Auskunftsplicht über die Einsatzzeiträume, die in
den während der Vertragslaufzeit vermittelten Einrichtungen erbracht werden. Die Auskunft ist nach
Verlangen seitens Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) innerhalb 3 Werktagen in Textform an Jugalis24
UG(haftungsbeschränkt) zu erteilen und mit geeigneten Unterlagen zu belegen, aus denen insbesondere
die abgeleisteten Stunden hervorgehen.
Kann die in Absatz 1 genannte Vertragsstrafe deshalb nicht nach Stunden beziffert werden, weil die Honorarkraft
oder die betreffende Einrichtung keine nachvollziehbaren Belege über die Einsätze der Honorarkraft
vorlegt oder bestehen berechtigte Zweifel an den vorgelegten Belegen, darf die
Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 Euro zzgl.
MwSt. geltend machen.
§ 9 Haftung
Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) übernimmt mangels Vertragsbeziehung keine Haftung für
Schäden, welche die Honorarkraft in der Einrichtung erleidet; diesbezüglich muss die Honorarkraft
aus der Vertragsbeziehung mit der Einrichtung Ansprüche geltend machen.
Ansprüche der Honorarkräfte aus der Vermittlungstätigkeit auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der Honorarkräfte aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten)
sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung der Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) , ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des
Vertrags notwendig ist.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) nur
auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde,
es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche der Honorarkräfte aus einer Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Einschränkungen der Abs. 2 und 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen
der Curagent Plus GmbH, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
§ 10 Hinweise für Honorarkräfte
Die Honorarkraft muss ihre Tätigkeit und insbesondere die daraus erzielten Einnahmen dem Finanzamt
mitteilen und weiß, dass sie sich als freiberufliche Person selbst bezüglich der Risiken Unfall,
Krankheit, Pflege und Rente versichern muss. Die Honorarkraft muss sich bei der Berufsgenossenschaft
und beim Landesamt für Gesundheit und Soziales anmelden. Die Honorarkraft muss eine Berufshaftpflichtversicherung
für ihre Tätigkeit abschließen.
Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) stellt einen Mustervertrag als Download für die Einrichtungen
und Pflegekräfte in den Nutzer Profilen auf der Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) Plattform
zur Verfügung.
Die Honorarkraft versichert, dass die von ihr angegebenen Qualifikationen und sonstigen persönlichen
Angaben der Wahrheit entsprechen. Die Honorarkraft haftet Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) gegenüber
für die unwahre Angabe von Qualifikationen. Die berufliche Qualifikation / Urkunde muss in beglaubigter
Form bei Jugalis24 UG(haftungsbeschränkt) eingehen.
Die Einrichtungen sind den freiberuflichen Fach- und Hilfskräften gegenüber nicht weisungsbefugt.
Insbesondere hat die Einrichtung bezüglich der Gestaltung der Dienstzeiten der Fachkraft gegenüber
keine Weisungsbefugnis. Die Dienstzeiten wie auch die Einsatzdauer werden im jeweiligen Auftrag und im
gegenseitigen Einvernehmen genau definiert.
§ 11 Gerichtsstand / Vertragsänderungen / salvatorische Klausel
Als Gerichtsstand wird Berlin vereinbart. Für die Geschäftsverbindung gilt deutsches Recht.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Erfordernis.
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen
verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.
Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der
Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.